Unter Elektronischer Bilanz oder umgangssprachlich „E-Bilanz“ versteht man die Onlineübertragung der Bilanz an das Finanzamt nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz. Sie ist erstmals für Wirtschaftsjahre zu übermitteln, die nach dem 31.12.2012 beginnen.
Dies bedarf ab 2013 einer exakten Aufbereitung der Buchhaltungs- und Jahresabschlussdaten.
Weitere Informationen zur E-Bilanz und der Umsetzung mit unserer Kanzlei entnehmen Sie bitte der in Download bereitgestellten Broschüre.
Datei | Beschreibung |
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E-Bilanz | Info-Broschüre zur E-Bilanz |