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Jahresabschluss

 

Unsere Kerntätigkeit ist die Erstellung Ihrer Bilanz mit der Gewinn- und Verlustrechnung oder Ihre Einnahme-Überschussrechnung unter Berücksichtigung aller mit Ihnen abgestimmten steuerlich möglichen Entlastungen und übernehmen für Ihre publizitätspflichtige Kapitalgesellschaft die Offenlegung im Bundesanzeiger.
 
Neben Ihnen sind insbesonders Ihre Mitgesellschafter, Banken und das Finanzamt daran interessiert zu erfahren, wie erfolgreich Sie im Geschäftsjahr waren. Durch die zielgerichtete Umsetzung Ihrer Bilanzpolitik gewinnt Ihr Unternehmen an Profil.
 
Wegen der Unterschiede bei den handels- und steuerrechtlichen Bestimmungen für Bilanzierung und Bewertung ist es für die meisten Unternehmen notwendig, sowohl eine handelsrechtliche als auch eine Steuerbilanz zu erstellen. Bei Kapitalgesellschaften ist diese mit einem Anhang zu ergänzen, bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften bedarf es noch zusätzlich eines Lagebericht. 
 
Sind mehrere rechtlich selbständige Unternehmen in einen Konzern eingegliedert, werden ihre Einzelabschlüsse in der Regel zu einem Konzernabschluss zusammengeführt, um den Adressaten des Abschlusses ein unverfälschtes Bild über die Lage der Gesamtgruppe zu liefern. 
 
Unter bestimmten Bedingungen ist die Konsolidierung von Einzelabschlüssen gesetzlich vorgeschrieben
 
Vorschriften aus dem Steuer-, Handels- und Gesellschaftsrecht, europäischer und internationaler Gesetze (IFRS), sowie gesellschaftsvertragliche Regelungen sind bei der Aufstellung eines Jahresabschlusses zu beachten. 
 
Mit der Jahresabschlussanalyse ermittelt und beurteilen wir für Sie Kennzahlen wie Kapitalausstattung, Vermögensaufbau, Rentabilität, Liquidität oder Quotienten für Finanzierung und Investition. 
 
Ab 2013 hat uns der Gesetzgeber die elektronische Übermittlung Ihrer Bilanz - "E-Bilanz" - auferlegt. Nähere Informationen finden Sie hier
 
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